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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 13/07 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Ist § 62 Abs. 2 EStG (i.d.F. des Gesetzes vom 13.12.2006, BGBl I 2006 S. 2915) verfassungsgemäß, soweit ein Anspruch auf Kindergeld für - vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufEnthG - lediglich gestattete bzw. geduldete Ausländer nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.01.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 5107/05 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2009
Erledigungs-Az: III R 13/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 49