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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 42/94 |
§§: | AO 1977 § 239 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 397, EStG § 38 |
Schlagwörter | Hinterziehungszinsen, Festsetzungsfrist, Strafverfahren, Selbstanzeige |
Rechtsfrage: | Genügt nach einer Selbstanzeige für die Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 239 Abs. 1 Nr.3, § 397 AO 1977 die bloße akteninterne Erklärung, daß das Strafverfahren eingeleitet werde, oder ist eine materiellrechtlich rechtmäßige Einleitungsmaßnahme erforderlich. Ist die Einleitungsmaßnahme nach § 397 AO 1977 als strafprozessuale Verfahrenshandlung der rechtlichen Überprüfung im finanzgerichtlichen Verfahren entzogen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 468/89 AO |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 42/94 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 14 44 |