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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 105/09 (BFH) |
§§: | AO § 237 Abs. 5, AO § 237 Abs. 1 |
Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Akzessorietät |
Rechtsfrage: | Gilt der Grundsatz der Akzessorietät der Aussetzungszinsen auch, wenn ein Steuerbescheid nach Abschluss des (erfolglosen) Rechtsbehelfsverfahrens, aber vor Erlass des Zinsbescheides aufgehoben oder geändert wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1268/07 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 105/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |