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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 68/01 |
§§: | KStG § 14, KStG § 8 Abs. 3, KStG § 27 |
Schlagwörter | Organschaft, Gewinnausschüttung, vororganschaftliche Mehrabführung |
Rechtsfrage: | Stellen vororganschaftliche Mehrabführungen im Rahmen einer Organschaft auf Seiten der Organgesellschaft, einer GmbH, Gewinnabführungen im Sinne der §§ 14 ff. KStG oder Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG dar, für die die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4668/98 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 68/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |