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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 5/13 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a
Schlagwörter Steuerfreiheit, Umsatzsteuerpflicht, Überlassung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Überlassung von öffentlichen Standflächen für Kirmessen um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung oder ist dieser Umsatz nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.08.2012
Vorinstanz/AZ: 15 K 4623/09 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2014
Erledigungs-Az: V R 5/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 15 48