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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 29/14 (BFH)
§§: EStG § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 92 b, HGB § 255 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Altersvorsorge, Eigenheim, Anschaffungskosten, Abwasserentsorgung
Rechtsfrage: Stellt ein zu entrichtender Schmutzwasserbeitrag für den Anschluss eines Eigenheims an die zentrale Abwasserentsorgung, welcher statt der bisher genutzten Abwassergrube zwingend erforderlich wurde, nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB und somit eine gemäß § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG förderfähige Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.03.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 14062/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1400
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2016
Erledigungs-Az: X R 29/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 43