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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 8/19 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 11, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Sterbegeld, Steuerfreiheit, Hilfsbedürftigkeit, Beamter |
Rechtsfrage: | Ist das an den überlebenden Ehegatten oder den Abkömmling eines verstorbenen Beamten gezahlte Sterbegeld, welches aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften zur Hinterbliebenenversorgung (hier: § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW) gewährt wird, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 11160/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 535 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 8/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 13 46 |