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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/05
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 3 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Abfärbetheorie, Betriebsaufspaltung, Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Bilanzierungskonkurrenz
Rechtsfrage: 1. Zählt ein Grundstück des Gesellschafters einer GbR, an der der Gesellschafter zur Hälfte beteiligt ist, zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I bzw. II oder zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens dieses Gesellschafters, wenn das Grundstück unter Zwischenschaltung der Personengesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, an der dieser Gesellschafter mehrheitlich beteiligt ist, vermietet ist und das Mietverhältnis zwischen dem Gesellschafter als Alleineigentümer des Grundstücks und der Personengesellschaft unentgeltlich erfolgt? - 2. Liegt bei Einordnung des Grundstücks als Sonderbetriebsvermögen eine Betriebsaufspaltung zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft vor und greift dadurch bei Erzielung von selbständigen Einkünften i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG durch die GbR die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein oder gilt die Abfärbetheorie nur bei Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, das im Gesamthandsvermögen gehalten wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.07.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 3457/02 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2006
Erledigungs-Az: XI R 31/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 40 86