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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 73/05 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerpflicht, Rechtsanwalt, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Freiberufler, Gleichheit |
Rechtsfrage: | Ist eine Rechtsanwalts-GbR, an der auch eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, gewerbesteuerpflichtig? Liegt in der Differenzierung zwischen freiberuflichen Einkünften und angeblich gewerblichen Einkünften, die Freiberufler in einer GmbH erzielen, allein aufgrund der Rechtsform ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 346/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1373 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.04.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 73/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 22 |