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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 13/00 |
§§: | AO 1977 § 26, AO 1977 § 126, AO 1977 § 127, AO 1977 § 132 S 1, AO 1977 § 169 Abs 1 S 3 Nr 1, AO 1977 § 367 Abs 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Verjährung, Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Zuständigkeitsvereinbarung |
Rechtsfrage: | Ist die Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid von einer nicht mehr für die Besteuerung zuständigen Behörde stammte und keine Zuständigkeitsvereinbarung i.S.d. § 26 Satz 2 AO 1977 getroffen worden war. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4359/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 13/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 64 |