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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 19/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Rentenversicherung, Darlehen, Kreditvermittlung, Werbungskosten, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Sind "Kreditvermittlungskosten" im Zusammenhang mit dem Abschluss einer "Kombi-Rente" gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung nur in Höhe von 2 v.H. des Darlehensbetrages oder in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5167/01 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 510 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 19/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 02 10 |