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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 86/03 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 |
Schlagwörter | Behinderter, Kindergeld, Grundwehrdienst, Verlängerung |
Rechtsfrage: | Eintritt der Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres als Voraussetzung für die Berücksichtigung behinderter Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Verlängert sich die Altersgrenze von 27 Jahren in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 5 EStG, wenn der (zum Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung 27 Jahre und 11 Monate alte) Sohn Grundwehrdienst (12 Monate) geleistet hat? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 254/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 275 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.06.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 86/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 39 63 |