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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-275/11 (EuGH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. h, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Steuerfreiheit, Beratungsleistung, Kapitalanlagegesellschaft, Sondervermögen
Rechtsfrage: Zur Auslegung der "Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 RL 77/388/EWG: Ist die Leistung eines außenstehenden Verwalters eines Sondervermögens nur dann hinreichend spezifisch und damit steuerfrei, wenn er eine Verwaltungs- und nicht nur eine Beratungstätigkeit ausübt oder wenn sich die Leistung ihrer Art nach aufgrund einer für die Steuerfreiheit nach dieser Bestimmung charakteristischen Besonderheit von anderen Leistungen unterscheidet oder wenn er aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5 g der geänderten RL 85/611/EWG tätig ist?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.05.2011
Vorinstanz/AZ: V R 51/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 18 31
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.03.2013
Erledigungs-Az: Rs C-275/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 65