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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 79/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Ungekürzter Werbungskostenabzug für ein im selbstgenutzten Einfamilienhaus eingerichtetes Home Office (Arbeitszimmer) eines im EDV-Bereich nichtselbständig tätigen "Partner Manager" ohne eigenem Arbeitsplatz, weil die Kernarbeit seines Aufgabenbereichs (Erstellung von Pflichtenheften und komplexen technischen Konfigurationen im IT-Bereich) als die prägende Tätigkeit dort verrichtet wird und die Außendiensttätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1821/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1375 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 01 00 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |