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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-112/14 /EuG) |
§§: | DVO (EU) Nr. 1194/2013 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Biodiesel, Argentinien, Indonesien, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen den Rat. Die Klägerin beantragt, - die DVO (EU) Nr. 1194/2013 vom 19.11.2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien insoweit für nichtig zu erklären, als die Klägerin von ihr betroffen ist und - dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Rat |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2014 Nr. C 112 S. 55 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs T-112/14 bis T-116/14 und T-119/14 |