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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 1/13 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 38
Schlagwörter Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Meldung
Rechtsfrage: Besteht trotz der Neufassung des § 38 SGB III ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nur, wenn sich das Kind alle drei Monate erneut bei der Arbeitsagentur meldet? Unter welchen Voraussetzungen wirkt eine Arbeitsuchendmeldung, der keine weitere Mitwirkung des Kindes nachfolgt, für die Berücksichtigung des Kindes fort bzw. ab wann entfällt der durch die Meldung begründete Status wieder? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.12.2012
Vorinstanz/AZ: 14 K 1626/12 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2014
Erledigungs-Az: XI R 1/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 54