Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 73/02 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
| Rechtsfrage: | Ungekürzter Werbungskostenabzug für ein im selbstgenutzten Einfamilienhaus eingerichtetes Servicebüro (Arbeitszimmer) eines Versicherungsbezirksleiters ohne eigenem Arbeitsplatz, weil die Kernarbeit seines Aufgabenbereichs als die prägende Tätigkeit dort verrichtet wird und die Außendiensttätigkeit (30 v.H. im Jahresdurchschnitt) von untergeordneter Bedeutung ist? Ist der Schwerpunkt der Tätigkeit automatisch mit dem Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit gleichzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 10.04.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | I 163/2000 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.09.2003 |
| Erledigungs-Az: | VI R 73/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |