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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 78/04 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Ausbildungswilligkeit, Vollzeiterwerbstätigkeit |
Rechtsfrage: | Kann ein volljähriges Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Ausbildungsplatz bewirbt, dann, wenn es unmittelbar vor seiner Bewerbung keinen Tatbestand i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG erfüllt hat, kindergeldrechtlich nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden? Kommt es ggf. auf den Umfang der Erwerbstätigkeit - Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeiterwerbstätigkeit - an? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4059/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 78/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 44 70 |