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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/04
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Vertrag
Rechtsfrage: Im Zusammenhang mit einer Hofübergabe (Nebenerwerbsbetrieb) vereinbarte und mit im Streitjahr abgeschlossenem Ergänzungsvertrag näher festgelegte Altenteilsleistungen (Beköstigung, Heizung, Beleuchtung) an die Eltern als dauernde Last? Liegen klare und eindeutige Vereinbarungen vor oder fehlt es an der genauen Festlegung der Leistungen nach Art und Höhe? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.09.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 5800/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2004
Erledigungs-Az: X R 7/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 67