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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 95/97
§§: EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 59 Abs. 3, AStVO § 20 Abs. 4, AO 1977 § 191 Abs. 1
Schlagwörter Haftung, Auswahlermessen, Entschließungsermessen, Neue Bundesländer
Rechtsfrage: Ist bei der Inanspruchnahme des Arbeitgebers für Lohnsteuerfehlbeträge aus dem 2. Hj. 1990 das Entschließungs- und Auswahlermessen im Haftungsbescheid zu begründen, obwohl nach der im Beitrittsgebiet gültigen Rechtslage (§ 20 Abs. 4 S. 1 AStVO) im Zeitraum 1.7.bis 31.12.1990 für Fehlbeträge beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ausschließlich der Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen war und mangels Rechtsnorm keine Möglichkeit bestand, natürliche Personen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zur Einkommensteuer/DDR zu veranlagen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 30.04.1997
Vorinstanz/AZ: II 241/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.1998
Erledigungs-Az: VI R 95/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet