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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/06 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 1380, FGO § 76 |
Schlagwörter | Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Anrechnung, Vorausempfang, Ausgleichsforderung |
Rechtsfrage: | 1. Stellen überhöhte Gehaltszahlungen an den Ehegatten eines Mitgesellschafters, die als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden, freigebige Zuwendungen dar? - 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Anrechnung von Vorausempfängen nach § 1380 BGB anzuerkennen ist mit der Folge, dass die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erlischt? - 3. Mangelnde Sachaufklärung und sonstige Verfahrensmängel seitens des FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | IV 284/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 28/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 84 |