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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 41/13 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Verwertungsbefugnis, Treuhand, Personelle Verflechtung, Verflechtung |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliche Verwertungsbefugnis an einem Grundstück i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG durch Abschluss eines Treuhandvertrages: Reicht es für die Annahme einer Verwertungsbefugnis aus, wenn in einem Treuhandvertrag vereinbart ist, dass 12,5 % des Gewinns aus der Weiterveräußerung des jeweiligen Grundstücks nach Abzug aller dem Treuhänder entstandenen Kosten an den Treugeber auszukehren ist, kein Weisungsrecht des Treugebers besteht und eine gesellschaftsrechtliche und familiäre Verflechtung zwischen Treugeber und Treuhänder gegeben ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 41/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 34 75 |