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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-401/07 (EuGH) |
| §§: | VO (EG) Nr. 659/1999, EG Art. 93, EG Art. 88 Abs. 3 |
| Schlagwörter | EG, EU, Niederlande, Beihilfe |
| Rechtsfrage: | Hat das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 249 Abs. 4 EG sowie den Art. 2 und 3 der Entscheidung 2001/521/EG der Kommission vom 13.12.2000 über die Beihilferegelung, die das Königreich der Niederlande zugunsten von sechs Dünger verwertenden Betrieben durchgeführt hat, verstoßen, dass es diese Entscheidung in Bezug auf die Fleuren Compost BV nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt hat? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich der Niederlande |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2007 Nr. C 269 S. 33 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |