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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 21/02 |
§§: | AO 1977 § 351 Abs. 1, FGO § 42, AO 1977 § 165 |
Schlagwörter | Änderungsrahmen, Bindung, Vorläufigkeit, vorläufige Veranlagung |
Rechtsfrage: | Ist das Finanzamt verpflichtet einen Vorläufigkeitsvermerk (beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen) beizufügen, wenn der Rechtsstreit (Klage) gegen den ursprünglichen Steuerbescheid in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde und andere Streitpunkte betraf? Steht der Änderung § 351 Abs. 1 AO 1977 entgegen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | II 47/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 21/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 38 16 |