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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 22/13 (BFH) |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 2, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 9 a, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Bauerrichtungskosten, Umsatzsteuer, Doppelbesteuerung |
| Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk - Doppelbesteuerung: 1) Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk)? - 2) Ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin zu sehen, dass künftige Bauerrichtungskosten, die der Umsatzsteuer unterliegen zusätzlich der Grunderwerbsteuer unterworfen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 20.03.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 223/10, 7 K 224/10 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 19 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.12.2014 |
| Erledigungs-Az: | II R 22/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 60 |