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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 8, EStG § 54 Abs. 1, StÄndG 1991 Art. 1 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum |
Rechtsfrage: | Verfassungswidrigkeit des durch das StÄndG 1991 (§ 54 Abs. 1 EStG) festgesetzten Familienleistungsausgleichs für ein Kind im Veranlagungszeitraum 1985 durch den Beschluß des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1220/93 (jährlicher existenznotwendiger Mindestbedarf 3.924 DM). - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.1992 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 251/87 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |