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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 5/16 (BFH) |
§§: | BewG § 182 Abs. 2 Nr. 3, BewG § 182 Abs. 4 Nr. 1, BewG § 189, BewG § 190 |
Schlagwörter | Bewertung, Sachwertverfahren, Dachgeschoss |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung eines Dachgeschosses bei der Bewertung im Sachwertverfahren: Ist das Dachgeschoss eines Hauses in die Berechnung der Bruttogrundfläche für Zwecke der Feststellung des Grundbesitzwerts bei der Erbschaftsteuer mit einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 10/15 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 303 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 04 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 5/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |