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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 13/00 |
§§: | FGO § 47 Abs. 1, FGO § 60 Abs. 1 |
Schlagwörter | Telefax, Unterschrift, Schriftform, Klage, Klageerhebung |
Rechtsfrage: | Erfordert das Gebot der eigenhändigen Unterschrift zur Wahrung der Schriftform der Klageerhebung bei Übermittlung der Klage per Telefax, dass die Kopiervorlage von einer postulationsfähigen Person unterschrieben und die Unterschrift auf der bei Gericht eingereichten Kopie wiedergegeben ist? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 9/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 140 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII B 13/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 60 39 |