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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 23/98 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 d, EStG § 24 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Nachträgliche Betriebsausgabe, Schuldzinsen, Verlustvortrag, Nießbrauch, Ablösung | 
| Rechtsfrage: | 1. Höhe der zu berücksichtigenden Verlustvorträge aus den Veranlagungszeiträumen 1980 bis 1985 (u.a. Höhe der Einnahmen/Ausgaben, Ablösung eines Nießbrauchrechts als Anschaffungskosten). 2. Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgabe (ausreichender Nachweis der betrieblicher Veranlassung nach durchgeführten Umschuldungen, Verwendung des Veräußerungserlöses zur Schuldentilgung ?). -Zulassung durch BFH | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.10.1996 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 4187/89 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.08.1999 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 23/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 51 52 | 
