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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 46/07 (BFH) |
§§: | EStG § 38, EStG § 19, EStG § 41 c Abs. 3, EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Lohnsteuer, Anmeldung, Zahlung, Unrichtige Sachbehandlung |
Rechtsfrage: | Sind vom Arbeitgeber zu Unrecht (Lohnsteuerschuld nicht entstanden) angemeldete und an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuerbeträge als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1595/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 12 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 46/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 88 |