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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 109/95 |
| §§: | EStG 1990 § 10 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 2 a |
| Schlagwörter | Vorsorgeaufwendungen, Vorwegabzug |
| Rechtsfrage: | Ist die Kürzung des Vorwegabzugs um 16 % der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nicht vorzunehmen, wenn für nachgezahlten Arbeitslohn Sozialversicherungsbeiträge nicht einbehalten wurden? |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 27.06.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | I 364/94 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 1014 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.03.1998 |
| Erledigungs-Az: | X R 109/95 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |