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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 132/01 |
§§: | AO § 191, HGB § 25 Abs. 1 |
Schlagwörter | Haftung, Firmenfortführung |
Rechtsfrage: | Ist bei der Haftung für Firmenfortführung gemäß § 25 HGB auf das gesamte Erscheinungsbild abzustellen? |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II 229/1999 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 949 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2002 |
Erledigungs-Az: | VII B 132/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |