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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 41/18 (BFH)
§§: EnergieStV § 105 a Abs. 1 Satz 2, NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a
Schlagwörter Mineralöl, Energiesteuer, Steuerentlastung, Streitkräfte
Rechtsfrage: Ist die Entlastung von der Energiesteuer für an die US-Streitkräfte geliefertes Heizöl mangels vollständiger Weitergabe des Vorteils an die Streitkräfte zu versagen, wenn der Lieferer für begünstigte Kunden in einer gesonderten Preisliste höhere Preise ansetzt, um mit Lieferungen an diesen Kundenkreis verbundenen höheren Aufwand abzugelten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 25.07.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 1155/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 00 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2020
Erledigungs-Az: VII R 41/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 77