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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-207/10 (EuG)
§§: EG Art. 87, AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Körperschaftsteuer, Abschreibung, Geschäftswert, Firmenwert, Beteiligung, ausländische Unternehmen
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission K (2009) 8107 endg. korr. vom 28.10.2009 in der korrigierten Fassung vom 8.12.2009 (Unvereinbarkeit der Beihilferegelung in der Form der Steuerregelung gemäß Art. 12 Abs. 5 des spanischen Körperschaftsteuergesetzes betreffend die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäftswerts und Firmenwerts bei Erwerb beträchtlicher Beteiligungen an ausländischen Unternehmen im Hinblick auf Beihilfen, die Begünstigten gewährt wurden, die innergemeinschaftlichen Erwerb vornehmen, mit dem Gemeinsamen Markt) hinsichtlich der in Art. 1 Abs. 2 und 3 zu Gunsten der dort näher bestimmten spanischen Investoren getroffenen Vertrauensschutzregelung nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 195 S. 20
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 15.11.2018
Erledigungs-Az: Rs T-207/10