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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 30/99 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Angehörige, Grundstücksübertragung, Mietvertrag, Dauernde Last, Gestaltungsmißbrauch |
Rechtsfrage: | Stellt die Übergabe eines Einfamilienhauses von Eltern auf Kinder im Wege vorweggenommener Erbfolge mit Rückvermietung an die Übergeber auf deren Lebenszeit und Einräumung einer lebenslangen, durch Reallast gesicherten, die Mietzahlung nahezu neutralisierende monatliche Geldleistung einen Gestaltungsmißbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar (Umgehung des in Übertragungsfällen dieser Art. üblichen dinglichen Nutzungsrechts aus Steuersparmotiven)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | II 118/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 544 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 30/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 89 |