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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 79/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Ausbildung, Fortbildung, Erststudium |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen eines Betriebswirts (VWA) für ein Studium der Betriebswirtschaft an der Fernuniversität Hagen als Fortbildungskosten abziehbar? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2929/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.1999 |
Erledigungs-Az: | VI B 79/99 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 138/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 27.5.2003 - VI R 138/99 |