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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 101/98
§§: AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5
Schlagwörter Steuergeheimnis, Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Drittschuldner
Rechtsfrage: Ist die Finanzbehörde, ohne fundierte Drittschuldnerermittlung, berechtigt, in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung den Gesamtbetrag der Steuerrückstände zu benennen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 14.10.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 318/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 146
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2000
Erledigungs-Az: VII R 101/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 14 33