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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-583/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 108 Abs. 3, NNVG Art. 7 a
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Personennahverkehr, Niedersachsen
Rechtsfrage: Klage eines Verbandes gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, die Entscheidung der Kommission vom 12.7.2018 - C(2018) 4385 final betreffend die Beihilfebeschwerde des Klägers vom 28.9.2016 - SA.46538 (2017/NN) für nichtig zu erklären.
Vorinstanz: Verband ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 95
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 05.10.2020
Erledigungs-Az: Rs T-583/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 14 46