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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 23/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 10 Abs. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zuschuss, Steuerfreiheit, Entgelt, Tierschutz, Tierhaltung |
Rechtsfrage: | Sind die Ausgleichszahlungen/Entschädigungen von Zweckverbänden für Tierkörperbeseitigung an Unternehmen, die die Tierkörper beseitigen, als steuerfreie Zuschüsse oder als umsatzsteuerliches Entgelt anzusehen, da es dem Beseitigungspflichtigen gesetzlich untersagt ist, von den Besitzern der Tiere ein angemessenes Entgelt zu erheben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3176/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 23/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 05 15 |