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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 25/13 (BFH) |
§§: | AO § 228, AO § 170 Abs. 1, EStG § 31 Satz 3, EStG § 67 Satz 1, AO § 171 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verjährung, Kindergeld, Antrag, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Tritt die Ablaufhemmung auch ein, wenn der Kindergeldantrag kurz vor Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist am 29. Dezember bei einer Außenstelle einer Agentur für Arbeit einging und nicht bei der zuständigen Familienkasse? War es für die unzuständige Behörde zumutbar und geboten, den Antrag schnellstmöglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1566/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 34 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 25/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 13 |