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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1240/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 66 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Gleichheit, Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 3 EStG a.F. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VIII R 68/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 93 83 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2003 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1240/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003 S. 763) |