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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 19/10 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 52, AO § 65, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Verein, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Inwieweit ist der ehemals in § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG enthaltene Begriff des politischen Vereins als Abgrenzungsmerkmal für Körperschaften geeignet, die sich neben der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken auch allgemeinpolitisch betätigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.02.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 1908/07 K
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1287
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2011
Erledigungs-Az: I R 19/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 94