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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 66/11 (BFH)
§§: EStG § 24 a Satz 1, EStG § 23 Abs. 3 Satz 9
Schlagwörter Altersentlastungsbetrag, Spekulationsverlust
Rechtsfrage: Berechnung des Altersentlastungsbetrags beim Vorliegen von Spekulationsverlusten: Sind zur Ermittlung des Altersentlastungsbetrags gemäß § 24 a EStG die nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG ausgleichbaren Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit den positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen oder hat diese Verrechnung zu unterbleiben, weil die Verluste wie beim "normalen" Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 14.09.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 1832/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 241
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2012
Erledigungs-Az: III R 66/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 95