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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 189/97
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, LStR Abschn. 41
Schlagwörter Umzugskosten, berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis, Aufteilung
Rechtsfrage: Sind Umzugskosten deshalb ausschließlich beruflich veranlaßt, weil durch den Umzug beim Ehemann eine wesentliche Verkürzung der Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mehr als 1 Stunde eingetreten ist, so daß eine mögliche private Mitveranlassung (Heirat, Geburt eines Kindes) nicht mehr bedeutsam ist? Sind Umzugskosten anteilig nur bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, bei dem die berufliche Veranlassung gegeben ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.10.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 3656/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2001
Erledigungs-Az: VI R 189/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 77 17, SIS 02 02 81