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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 189/97 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, LStR Abschn. 41 |
| Schlagwörter | Umzugskosten, berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis, Aufteilung |
| Rechtsfrage: | Sind Umzugskosten deshalb ausschließlich beruflich veranlaßt, weil durch den Umzug beim Ehemann eine wesentliche Verkürzung der Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mehr als 1 Stunde eingetreten ist, so daß eine mögliche private Mitveranlassung (Heirat, Geburt eines Kindes) nicht mehr bedeutsam ist? Sind Umzugskosten anteilig nur bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, bei dem die berufliche Veranlassung gegeben ist? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 15.10.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 3656/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.03.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 189/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 17, SIS 02 02 81 |