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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-157/10 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63, AEUV Art. 65
Schlagwörter EG, EU, Steuerabzugsverbot, Doppelbesteuerung, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Sind die Art. 63 und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer (einseitig oder gemäß einem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen erlassenen) nationalen Regelung entgegenstehen, die bei der Körperschaftsteuer und im Rahmen der Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung den Abzug der Steuer verbietet, die in anderen Mitgliedstaaten der EU auf Erträge geschuldet wird, die dieser Besteuerung unterliegen und dort erzielt wurden, wenn diese Steuer - trotz des Entstehens der Steuerschuld - aufgrund einer Befreiung, einer Steuergutschrift oder irgendeiner sonstigen Steuervergünstigung nicht gezahlt wurde?
Vorinstanz: Tribunal Supremo (Spanien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 179 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.12.2011
Erledigungs-Az: Rs C-157/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 04 37