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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 1/14 (BFH) |
§§: | AO § 254, AO § 257 Abs. 1 Nr. 4, AO § 232 |
Schlagwörter | Vollstreckung, Leistungsgebot, Bekanntgabe, Verjährung |
Rechtsfrage: | Vollstreckung aufgrund eines Beitreibungsersuchens der Tschechischen Republik. Darf die Finanzbehörde nach Vorlage eines Original-Vollstreckungstitels die Vollstreckung fortsetzen, oder muss sie eine neue Vollstreckungsankündigung erlassen? Ist die Vollstreckung unzulässig, weil eine Geldstrafe beigetrieben werden soll? Wurde der (tschechische) Leistungsbescheid ordnungsgemäß (§ 122 AO) bekannt gegeben (es lag keine deutsche Übersetzung bei)? Ist die Forderung wegen Verjährung erloschen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 44/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 1/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 66 |