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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/98 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 36 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 44 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuer, Anrechnung, Kapitaleinkünfte, Änderung, Festsetzungsverjährung, Steuerbescheid |
Rechtsfrage: | Muß das FA den Einkommensteuerbescheid des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf den Ansatz anrechenbarer Körperschaftsteuer als Kapitaleinkünfte ohne Anrechnung dieser Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ändern, wenn sich ergibt, daß bei der GmbH erfolglos wegen rückständiger Körperschaftsteuer vollstreckt und die Sequestration angeordnet worden ist? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3151/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.03.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 48/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 15 44 |