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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/00
§§: InvZulG § 2 S 1 Nr 2
Schlagwörter Verbleiben, Immaterielles Wirtschaftsgut, Software
Rechtsfrage: 1) Verbleiben von Fernsehsatelliten - Übertragungswägen bei Einsätzen außerhalb des Fördergebiets? Genügt die funktionelle Bindung an die Betriebsstätte des Senders? 2) Im Bundling gelieferte Software kein immaterielles Wirtschaftsgut, da untrennbar mit der Hardware verbunden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 19.02.1998
Vorinstanz/AZ: IV 74/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2002
Erledigungs-Az: III R 4/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 18 64