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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 28/99 |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993, UStG § 2 Abs. 1 J: 1993, UStG § 4 Nr. 26 J: 1993 |
Schlagwörter | Kommission, UKPV, Honorar, Ehrenamt |
Rechtsfrage: | Unterliegen Honorare der (ehrenamtlich) tätigen Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) der Umsatzsteuer (Unternehmereigenschaft ? Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG ?)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VII 486/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 627 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.06.2000 |
Erledigungs-Az: | V R 28/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 11 36 |