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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 42/13 (BFH) |
§§: | DBA-Indonesien Art. 19 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 1 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Fachkraft, Kassenstaatsprinzip |
Rechtsfrage: | Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, die der unbeschränkt steuerpflichtige Kläger als Arbeitnehmer eines bundeseigenen Unternehmens in Indonesien bezogen hat? Auslegung der Entwicklungshilfeklausel im Art. 19 Abs. 3 DBA-Indonesien. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 756/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1137 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 18 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 42/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 25 55 |