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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 4/19 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l |
Schlagwörter | Steuerfreier Umsatz, Vermietung, Prostituierte, Nebenleistung |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der entgeltlichen Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte: Ist die Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und gleichzeitig zum Wohnen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Kl. die Wohnungen in einer Art Rotationsverfahren wiederkehrend denselben Mieterinnen überlässt und für diese Werbeanzeigen in den regionalen Printmedien schaltet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 266/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2021 |
Erledigungs-Az: | XI R 4/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 37 |