
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 12/19 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Unterstützungskasse, Verein, Verfassung, Gleichheit |
Rechtsfrage: | Ist eine (inländische) aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung, die weder ein Versicherungsunternehmen ist noch der die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften erforderliche Erlaubnis von der zuständigen Aufsichtsbehörde erteilt worden ist und die einen uneingeschränkten Leistungsanspruch ihrer Mitglieder nicht gewährleistet, ein begünstigter Versorgungsträger i.S. des § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a Satz 2 EStG, so dass an sie gezahlte Beiträge als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) abzugsfähig sind? Bestehen gegen die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs solcher Beiträge verfassungsrechtliche Bedenken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 157/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 08 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.08.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 12/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 51 |