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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 15/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 74 Abs. 2, SGB X § 104, AsylbLG |
| Schlagwörter | Erstattungsanspruch, Bestimmtheit, Gleichheit, Kindergeld, Sozialleistung, Zurechnung |
| Rechtsfrage: | Ob und in welchem Umfang kann nachträglich festgesetztes Kindergeld Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers nach § 74 Abs. 2 EStG auslösen (hier: Gleichartige und nachrangige Leistungen nach dem AsylbLG bzw. Zurechnung des auf volljährige, nicht (mehr) in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebende Kinder entfallenden Kindergeldes zum Einkommen des Kindergeldberechtigten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 31.01.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 326/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 939 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 29 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.06.2014 |
| Erledigungs-Az: | VI R 15/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 94 |