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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 9/99 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Vorkosten, Versteckter Mangel, Erhaltungsaufwand, Anschaffungsnaher Aufwand |
Rechtsfrage: | Vor Selbstnutzung eines erworbenen Gebäudes (Baujahr 1927) getätigte umfassende Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen: Wurden im wesentlichen als Vorkosten abziehbare offene und versteckte Mängel beseitigt oder liegen insgesamt anschaffungsnahe Herstellungskosten vor? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 120/93 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 9/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 27 |